Sie haben Fragen zur LÖWENKRAFT? Oder zu unserem Strom- und Gastarifen? Werfen Sie einfach einen Blick in unsere häufigen Fragen und Antworten. Wir freuen uns auch, wenn Sie sich direkt bei uns melden. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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Fragen und Antworten, rund um Löwenkraft.
Die LÖWENKRAFT versorgt Ihr Zuhause mit Energie. Als erfahrener Energieversorger bieten wir Ihnen deutschlandweit Strom und Gas zu fairen Konditionen.
LÖWENKRAFT ist eine Marke der Albwerk GmbH & Co. KG aus Baden-Württemberg, ein Energieversorger mit über 100 Jahren Erfahrung und genossenschaftlichen Wurzeln.
Sie erreichen unseren Kundenservice bequem über unser Kontaktformular oder unter unserer Servicenummer 0800-40 20 200 zu unseren Servicezeiten:
Mo. - Do.: 7:30 - 17:00 Uhr
Fr.: 7:30 - 16:00 Uhr
Gerne können Sie auch eine E-Mail an service@loewenkraft-energie.de schicken oder unseren Rückrufservice in Anspruch nehmen. Nutzen Sie dafür unser Formular.
Momentan können nur Privatkunden unsere LÖWENKRAFT-Tarife abschließen.
Fragen und Antworten, rund um Löwenkraft.
Jeder mit eigenem Strom- oder Gaszähler kann problemlos zu uns wechseln. Nutzen Sie einfach unseren Preisrechner und füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Wenn Sie sich die LÖWENKRAFT nach Hause holen wollen, schicken Sie uns einfach das beigelegte Auftragsformular unterschrieben zurück. Wir werden den Eingang Ihres Vertrags binnen weniger Tage bestätigen und Ihren Wechsel zu LÖWENKRAFT in die Wege leiten. Wir übernehmen alle Formalitäten und für Sie Ihre Strom- oder Gaslieferung bei Ihrem bisherigen Versorger. Ab wann wir Sie mit Strom oder Gas von LÖWENKRAFT beliefern können, hängt von der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags ab. Sobald wir den Termin kennen, geben wir Ihnen Bescheid und begrüßen Sie offiziell als Kunde von LÖWENKRAFT
Grundsätzlich ja. Jeder, der einen eigenen Strom- oder Gaszähler hat, kann zu uns wechseln. Nutzen Sie einfach unseren Preisrechner und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot zu!
Für Ihren Anbieterwechsel benötigen wir nur wenige Angaben: Ihren vollständigen Namen, Ihre Zählernummer und natürlich Ihre Adresse. Damit wir Ihnen einen umfassenden Kundenservice gewährleisten können, geben Sie uns bitte außerdem Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Um Ihre Bestellung abwickeln zu können, benötigen wir schließlich Ihre Lieferanschrift sowie Ihre Bankverbindung und die Erlaubnis die Rechnungsbeträge von Ihrem Konto einziehen zu dürfen – sofern Sie SEPA-Lastschrift als Zahlungsmethode wählen.
Jeder mit eigenem Strom- oder Gaszähler kann problemlos zu uns wechseln. Nutzen Sie einfach unseren Preisrechner und füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Wenn Sie sich die LÖWENKRAFT nach Hause holen wollen, schicken Sie uns einfach das beigelegte Auftragsformular unterschrieben zurück. Wir werden den Eingang Ihres Vertrags binnen weniger Tage bestätigen und Ihren Wechsel zu LÖWENKRAFT in die Wege leiten. Wir übernehmen alle Formalitäten und für Sie Ihre Strom- oder Gaslieferung bei Ihrem bisherigen Versorger. Ab wann wir Sie mit Strom oder Gas von LÖWENKRAFT beliefern können, hängt von der Laufzeit Ihres bisherigen Vertrags ab. Sobald wir den Termin kennen, geben wir Ihnen Bescheid und begrüßen Sie offiziell als Kunde von LÖWENKRAFT
Nein, Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Sobald wir Ihren Auftrag erhalten haben kümmern wir uns um alle Formalitäten!
Nein, der Wechsel zur LÖWENKRAFT ist für Sie völlig kostenlos.
Das kommt auf Ihren Vertrag mit Ihrem bisherigen Lieferanten an. Wenn Sie keine langen Vertragslaufzeiten vereinbart haben, dauert der Wechselprozess in der Regel rund vier Wochen. Sobald wir Ihren Auftrag erhalten, leiten wir diesen Wechselprozess ein und halten Sie immer auf dem Laufenden.
Ja, Sie können uns trotzdem mit Ihrer Energielieferung beauftragen. Wir leiten dann den Wechselprozess ein. Sobald Ihr bisheriger Strom- oder Gaslieferungsvertrag ausläuft, bekommen Sie Ihre Energie dann von der LÖWENKRAFT.
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität. Alle personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen der Strom- oder Gaslieferung von Ihnen erhalten, werden streng gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Das heißt: Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Betreuung und Beratung Ihrer Energiebelieferung durch uns.
Nein, das ist ausgeschlossen. Wir greifen nicht in die Technik vor Ort ein.
Nein, Sie behalten Ihre Strom- oder Gaszähler. Für diese ist weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Wir greifen nicht in die Technik vor Ort ein.
Für das Ablesen Ihres Strom- oder Gaszählers ist auch nach einem Wechsel zur LÖWENKRAFT Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig.
Bei Stromausfällen wenden Sie bitte an die Störungsnummer Ihres örtlichen Netzbetreibers. Er ist hierfür zuständig und wird sich darum kümmern, die Störung zu beheben.
Nein, das ist nicht nötig. Allerdings wird sich Ihr örtlicher Netzbetreiber bei Ihnen melden, sich nach dem Zählerstand erkundigen und uns die Daten übermitteln. Wir empfehlen Ihnen, den Zählerstand zum Lieferbeginn mit LÖWENKRAFT auch für Ihre Unterlagen zu notieren.
Fragen und Antworten, rund um Löwenkraft.
Anhand Ihres Verbrauchs errechnen wir Ihre jährlichen Strom- oder Gaskosten. Danach teilen wir diesen Betrag durch 12, sodass Sie jeden Monat den gleichen Abschlagsbetrag zahlen. Sie können die Abschlagsbeträge selbst überweisen oder per SEPA-Lastschrift ganz bequem durch uns von Ihrem Konto einziehen lassen. Die genauen Abbuchungstermine teilen wir Ihnen gemeinsam mit Ihrem Lieferbeginn mit.
Eine Kilowattstunde ist die Energieeinheit, mit der wir Ihren Energieverbrauch angeben. Die Anzahl Ihrer „verbrauchten“ Kilowattstunden multiplizieren wir mit unserem Arbeitspreis, um Ihre Verbrauchskosten zu berechnen.
Anhand Ihres Verbrauchs errechnen wir Ihre jährlichen Strom- oder Gaskosten. Dabei wird Ihr Verbrauch in Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis multipliziert. Hinzu kommt der jährliche Grundpreis. Den Gesamtbetrag teilen wir durch 12, sodass Sie jeden Monat den gleichen Abschlagsbetrag zahlen.
Der Grundpreis ist eine feste jährliche Grundgebühr. Der Arbeitspreis ist das variable Entgelt pro verbrauchter Kilowattstunde Energie. In Ihren monatlichen Abschlagszahlungen sind beide Komponenten anteilig enthalten.
Bei der Erstellung Ihrer Verbrauchsabrechnung orientieren wir uns am Turnus Ihres örtlichen Netzbetreibers, denn dieser ist für das Ablesen Ihres Strom- oder Gaszählers zuständig. Diese Daten werden uns dann übermittelt, sodass wir eine korrekte Abrechnung erstellen können. Der Turnus, in dem Netzbetreiber die Strom- oder Gaszähler ablesen, ist deutschlandweit verschieden. Spätestens nach ca. nach ca. 14 Monaten erhalten Sie jedoch Ihre erste Verbrauchsabrechnung von uns.
Sind in meinem Strom- oder Gastarif der LÖWENKRAFT sämtliche Umlagen, Abgaben und Steuern enthalten?
Ja, bei allen Preisen auf unserer Internetseite handelt es sich um Bruttopreise, in denen alle Preisbestandteile enthalten sind. Ändern sich Preisbestandteile, auf die wir keinen Einfluss haben – wie staatlich regulierte Netzentgelte, gesetzliche Umlagen, Abgaben und Steuern – werden wir diese Änderungen automatisch weiterberechnen.
Mit LÖWENKRAFT wollen wir Ihnen löwenstarke Tarife bieten. Daran arbeiten wir jeden Tag! Bei unseren Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie können Sie beispielsweise sicher sein, dass wir während der Dauer der Preisgarantie keine Preisanpassung vornehmen. Davon ausgenommen ist die Weitergabe von staatlich regulierten Netzentgelten, gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlichen Belastungen – denn auf diese Preisbestandsteile haben wir keinen Einfluss. Sollte es bei unseren anderen Tarifen ohne Preisgarantie doch notwendig sein, die Preise anzupassen, werden wir Sie mindestens sechs Wochen vorher informieren. Sollten Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, wird Ihnen das Recht eingeräumt, Ihren Vertrag mit uns zu kündigen.
Bei der eingeschränkten Preisgarantie dürfen wir im vereinbarten Zeitraum Ihren Strompreis nicht verändern. Davon ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Steuern (derzeit Strom- und Umsatzsteuer), Abgaben und hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten) oder die staatlich regulierten Netzentgelte können angepasst werden – denn auf diese Preisbestandsteile haben wir keinen Einfluss.
Wenn Sie das möchten, werden Sie auch dann weiter zuverlässig mit LÖWENKRAFT Energie versorgt. Wir freuen uns, wenn wir Sie langfristig zu unseren Kunden zählen dürfen.
Einzug und Umzug
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Egal wohin Sie gehen, Ihre LÖWENKRAFT begleitet Sie. Denn Sie nehmen Ihren Strom- bzw. Gasvertrag ganz einfach mit. Teilen Sie uns deshalb Ihren Umzug mindestens zwei Wochen vorher mit. Nutzen Sie dafür am besten unser Umzugsformular.
Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir schicken Ihnen ein unverbindliches Angebot zu. Wenn Sie sich die LÖWENKRAFT in Ihr neues Zuhause holen wollen, schicken Sie uns einfach das beigelegte Auftragsformular unterschrieben zurück und teilen Sie uns darauf das Datum Ihres Neueinzugs mit. Wir können Sie sogar bis zu sechs Wochen rückwirkend mit unseren löwenstarken Tarifen beliefern.
Bei Ihrem Neueinzug benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Ihre neue Strom- oder Gaszählernummer, Ihre neue Anschrift sowie das Einzugsdatum. . Damit wir Ihnen einen umfassenden Kundenservice gewährleisten können, geben Sie uns bitte außerdem Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Um Ihre Bestellung abwickeln zu können, benötigen wir schließlich Ihre Lieferanschrift sowie Ihre Bankverbindung und die Erlaubnis die Rechnungsbeträge von Ihrem Konto einziehen zu dürfen – sofern Sie SEPA-Lastschrift als Zahlungsmethode wählen.